Apotheke ohne rezept
Wie Apotheken mit einem Apothekersortiment
Die Agentur für Medizinprodukte hat ihren Abschlussbericht für die Zuweisung des Apothekersortiments an die Regierungsstellen übermittelt.
Ein Apothekersortiment bedeutet, dass Medikamente, die derzeit verschreibungspflichtig sind, ohne Rezept, aber mit besonderer Beratung des Verbrauchers vor dem Kauf in einer Apotheke verkauft werden können, was nach Ansicht der Befürworter die Verfügbarkeit von Arzneimitteln zur Selbstversorgung erhöhen würde, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen.
Zusammenfassend
schlägt die Agentur vor, im Arzneimittelverkehrsgesetz eine Regelung über rezeptfreie Arzneimittel mit besonderen Anforderungen an die Beratung, das sogenannte Apothekersortiment, einzuführen.
In dem Bericht stellt die Medizinprodukteagentur klar, dass der Begriff Apotheker sowohl einen zugelassenen Apotheker als auch einen zugelassenen Apotheker umfasst.
Dem Vorschlag zufolge Die Medizinprodukteagentur wird die Instanz sein, die entscheidet, welche Arzneimittel in das Apothekersortiment aufgenommen werden.
Der Auftrag beinhaltet nicht das Aufzeigen, welche Arzneimittel relevant sein können, aber die Medizinprodukteagentur sieht nicht, dass es sich um eine große Anzahl von Produkten handelt.
"Das vorgeschlagene Angebot an Apothekern ist eine Gelegenheit für die Medizinprodukteagentur, die Verfügbarkeit von Arzneimitteln zu erhöhen, bei denen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel als angemessen erachtet werden, aber eine Beratung erforderlich ist.
Es muss auch als wahrscheinlich angesehen werden, dass das Bewusstsein und das Wissen über die Verwendung von rezeptfreien Arzneimitteln mit besonderen Beratungsanforderungen sowohl bei Verbrauchern als auch bei Apothekern zunehmen wird", sagt Lena Björk, Generaldirektorin der Medizinprodukteagentur, in einer Pressemitteilung.
DasAngebot an Apothekern wird nach Angaben der Medizinprodukteagentur keine neue Aufgabe für ambulante Apotheken darstellen, da es bereits Teil des Grundauftrags ist, Beratung zu Arzneimitteln.
Die Anforderungen an die neue Kategorie bedeuten hingegen, dass die Beratung von der Medizinprodukteagentur als notwendig beurteilt worden sein muss und immer von einem Apotheker erteilt werden muss.
Der Apotheker hat produktspezifisches Beratungsmaterial zu verwenden, das von der Medizinprodukteagentur genehmigt werden muss.
Die Medizinprodukteagentur weist zudem darauf hin, dass jeder Erlaubnisinhaber für ambulante Apotheken dafür Sorge tragen muss, dass alle Apothekerinnen und Apotheker, die die Beratung leisten sollen, eine einschlägige Aus- und Weiterbildung erhalten.
Der schwedische Apothekenverband sieht seit langem einen Bedarf an einem Apothekersortiment und begrüßt nun den Vorschlag der Medizinprodukteagentur und hofft auf eine schnelle Einführung.
Apotheker haben eine drei- oder fünfjährige Hochschulausbildung und verfügen über ein hohes Maß an Fachwissen sowohl in der Selbstversorgung als auch in der Medizin.
Schon heute gibt es Produkte, die erst mit besonderer Beratung nach der Industrie verkauft werden haben ihre eigenen Vereinbarungen darüber getroffen, wie zum Beispiel Diclofenac-Gel.
Im Laufe des Sommers wird Respinal-Naloxon in Nasenspray mit besonderer Beratung durch einen Apotheker auch ohne Rezept verkauft
."Wir sehen kein Problem darin, dass Apotheker und Apotheken das Sortiment einführen können, sobald es feststeht und Produkte verfügbar sind.
Wir hoffen auf eine schnelle Entscheidung der Regierung und darauf, dass bald auch Anträge von Pharmaherstellern eingehen, um das erste Produkt im neuen Apothekersortiment zu sein", sagt Fredrik Boström, Chefapotheker des schwedischen Apothekenverbandes in einer Pressemitteilung.
Die Agentur für Medizinprodukte hat unter anderem mit der schwedischen Agentur für zahnärztliche und pharmazeutische Leistungen (TLV), dem schwedischen Apothekerverband, dem schwedischen Apothekerverband und den Schwesterbehörden in Finnland und Norwegen zusammengearbeitet, da es in diesen Ländern bereits ähnliche Kategorien von rezeptfreien Arzneimitteln gibt.
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